Unsere Friedhöfe
Für unsere drei Friedhöfe in kirchlicher Verwaltung in Königsbrück, Höckendorf und Röhrsdorf – Laußnitz wird durch die Kommune verwaltet – können Sie die Friedhofsordnungen im Pfarramt einsehen sowie die noch geltenden Gebühren erfragen. Zur Zeit werden jedoch neue Gebührenordnungen vorbereitet.
Mit allen Fragen zu den Friedhöfen in Königsbrück und Röhrsdorf können Sie sich auch gern an unseren Friedhofsmeister Frank Worm wenden: Tel. 0176 481 525 60.
Information über die öffentliche Bekanntmachung von Friedhofsordnungen und Friedhofsgebührenordnungen der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Königsbrück-Höckendorf
Die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Königsbrück-Höckendorf als Friedhofsträger macht Friedhofsordnungen und Friedhofsgebührenordnungen einschließlich der Änderungen an diesen Ordnungen ab 01.01.2024 auf elektronischem Wege im Friedhofsanzeiger der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens bekannt. Der Friedhofsanzeiger wird auf der Internetseite der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens veröffentlicht und ist erreichbar unter
www.evlks.de/friedhofsanzeiger
Für den Friedhof in Höckendorf wurde im Friedhofsanzeiger 2025 Nr. 188 am 11.06.2025 die ab 01.07.2025 gültige Friedhofsgebührenordnung veröffentlicht. Gleichzeitig erfolgte im Friedhofsanzeiger 2025 Nr. 189 die Veröffentlichung des 1. Nachtrages zur o.g. Friedhofsgebührenordnung, gültig ab 01.01.2026. (betrifft Änderung der Friedhofsunterhaltungsgebühr ab 01.01.2026)
Der Friedhofsanzeiger kann zu den Öffnungszeiten in der Friedhofsverwaltung, Schloßstr. 28, 01936 Königsbrück oder im Büro im Pfarrhaus Höckendorf, Pfarrgasse 2 eingesehen werden.
Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Königsbrück-Höckendorf
– Der Kirchenvorstand –
Die elektronische Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage von § 2 Absatz 2 Satz 3 und 4 der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens vom 13. April 1983 (ABl. S. A 33), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 13. November 2022 (ABl. S. A 227) in Verbindung mit § 1 Absatz 2, §§ 2 und 3 Absatz 1 der Verordnung über die amtliche Bekanntmachung des Friedhofsanzeigers der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens in elektronischer Form vom 29. August 2023 (ABl. S. A 182).